Bauleitung und Bauüberwachung
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Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) |
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a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften |
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b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis |
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c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten |
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d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen |
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e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) |
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f) Führen eines Bautagebuches |
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g) Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen |
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h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln |
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i) Rechnungsprüfung |
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j) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht |
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k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran |
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l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle |
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m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche |
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n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel |
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o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag |