Bauleitung und Bauüberwachung

 

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung)

a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften

b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis

c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten

d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen

e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)

f) Führen eines Bautagebuches

g) Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen

h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln

i) Rechnungsprüfung

j) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht

k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran

l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle

m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel

o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag

 


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