Bauleitung und Bauüberwachung
Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) |
a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften |
b) Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 50 Absatz 2 Nummer 1 und 2 auf Übereinstimmung mit den Standsicherheitsnachweis |
c) Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten |
d) Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen |
e) Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) |
f) Führen eines Bautagebuches |
g) Gemeinsames Aufmass mit den bauausführenden Unternehmen |
h) Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln |
i) Rechnungsprüfung |
j) Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht |
k) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran |
l) Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle |
m) Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche |
n) Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel |
o) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag |